Öffentliches Wirtschaftsrecht
Der bisherige Schwerpunktbereich Umwelt und Wirtschaft ist seit dem WS 2020/2021 Teil des neuen Schwerpunktbereichs Öffentliches Wirtschaftsrecht.
Dort ist nun als ein Teil der Wahlsegmente das Umweltrecht mit den Vorlesungen Umweltrecht I und Umweltrecht II vorgesehen.
Der neue Schwerpunktbereich wird voraussichtlich von Prof. Dr. Stephan Rixen betreut werden.
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Die Termine für die Klausuren im Sommersemester 2021 finden Sie hier.
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Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff
Neuer Schwerpunktbereich im Öffentlichen Recht
I. Der Schwerpunktbereich Umweltrecht fließt ein in einen neuen
Schwerpunktbereich Öffentliches WirtschaftsrechtDurch die neue Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth vom 30. September 2020, amtlich bekannt gemacht am 5. Oktober 2020 (Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2020/Nr. 076),
https://www.amtliche-bekanntmachungen.uni-bayreuth.de/de/amtliche-bekanntmachungen/2020/2020-076.pdf,
wurden die drei alten Schwerpunktbereiche im Öffentlichen Recht mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht zusammengelegt zu einem Schwerpunkt.
Der alte Schwerpunktbereich Wirtschaft und Umwelt wird daher nur noch für die Studierenden, die ihn schon wählten bezogen auf das Klausurangebot fortgeführt.
II. Die Neuregelung
§ 5 Abs. 2 Nr. 8 StuPrO regelt nun:
(2) Schwerpunkte sind:
Nr. 8 Öffentliches Wirtschaftsrecht
Pflichtsegment: Europarecht II, Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, Vertiefung Verwaltungsrecht
Wahlsegmente: (mindestens zwei Segmente):
a) Lebensmittelrecht I und II,
b) Umweltrecht I und II,
c) Gesundheitsrecht und Sozialrecht oder
d) Energierecht und Medienrechtfakultativ:
Deutsches und Europäisches Kartellrecht (Competition Law); Umweltstrafrecht, Fachplanungsrecht, International Environmental Law, Umweltrecht III (Stoff-recht), Lauterkeits- und markenrechtliche Bezüge des Lebensmittelrechts.In § 54 Studienabschließende Prüfungsleistung heißt es
(1) Die studienabschließende Prüfungsleistung wird durch eine studienabschließende Klausur erbracht. 2Ihr Gegenstand sind die Rechtsgebiete der Pflichtveranstaltungen im jeweiligen Schwerpunktbereich im Sinne des § 5 Abs. 2.3Ist in einem Schwerpunktbereich ein Wahlbereich vorgesehen, ist sicherzustellen, dass neben den Aufgaben aus dem Pflichtsegmentausschließlich solche der gewählten Wahlsegmente bearbeitet werden können. Eine angemessene Gewichtung der Teilaufgaben ist zu gewährleisten.
In § 63 Übergangsregelung heißt es:
(3) Studierende, die bereits die Zulassung zu einen der Schwerpunktbereiche im Sinne des § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 5, 8, 9 oder 10 gemäß der Studien- und Prüfungsordnung in der Fassung vom 20. März 2018 beantragt haben, behalten auch nach Inkrafttreten dieser Satzung (§ 62) ihren Prüfungsanspruch bis zum 30. September 2024 gemäß der Studien- und Prüfungsordnung in der Fassung vom 20. März 2018 (AB UBT 2018/014). 2 Sie können mit Erklärung gegenüber dem Prüfungsamt auf die Fortgeltung verzichten.
III. Der neue Schwerpunktbereich
Studierenden des neuen Schwerpunktes müssen nun hören die Veranstaltungen:
- Europarecht II (voraus. SoSe)
- Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts (voraus. WS)
- Vertiefung Verwaltungsrecht (voraus. SoSe)Weiter müssen sie zwei Wahlsegmente von den vier angebotenen Segmenten hören. Jedes Segment besteht aus zwei Vorlesungen (jeweils Reihenfolge WS – SoSe):
a) Lebensmittelrecht I und II,
b) Umweltrecht I und II,
c) Gesundheitsrecht und Sozialrecht (oder)
d) Energierecht und MedienrechtIn der Klausur werden sie geprüft über den Pflichtbereich und die gewählten zwei Wahlbereiche. Für die Klausur muss man sich für zwei Segmente entscheiden.
Wie die Klausur ausgestaltet sein wird, gibt die Prüfungsordnung nicht vor und wird voraussichtlich im November 2020 konkretisiert werden.
Der Schwerpunkt insgesamt wird organisatorische voraussichtlich von Prof. Dr Stephan Rixen betreut werden, die Wahlsegmente voraussichtlich von Prof. Dr Markus Möstl (Lebensmittel), Prof. Dr Heinrich Wolff (Umwelt), Prof. Dr Stephan Rixen (Gesundheit) und Prof. Dr Joerg Gundel (Energie).
IV. Die Vorteile des Schwerpunktbereichs
Der neue Schwerpunktbereichszuschnitt ermöglicht es, mit einem konzentrierteren Lehrangebot mehr individuelle Wahlmöglichkeiten anzubieten. Weiter wird das Regulierungsrecht mit dem selbständigen Bereich Energie und Medienrecht gestärkt. Der Bereich Gesundheit wird erstmal um das fachlich dazu gehörige Sozialrecht ergänzt und so attraktiver ausgestaltet.
Die Fachgruppe des Öffentlichen Recht hofft, mit dieser Neuerung ein attraktives Angebot erstellt zu haben, das viele Studierende anspricht und gut zu der wirtschaftlich-rechtlichen Ausrichtung der Fakultät passt.
V. Die Übergangsphase
Jede Neuregelung wirft leider eine Übergangsphase auf, die für diejenigen, die davon betroffen sind, nicht glücklich ist. Einfach gesprochen gilt: Die Neuregelung gilt ab WS 2020/21 für alle. Diejenigen, die schon einen alten Schwerpunktbereich gewählt haben, haben einen Anspruch darauf, dass sie nach altem Recht eine Klausur gestellt bekommen, nicht aber, dass sie die Vorlesungen, die sie noch nicht gehört haben und die es nach neuem Recht nicht mehr gibt, noch hören können.
Das bedeutet im Ergebnis:
1.
Alle Studierenden, die noch nicht einen der alten Schwerpunkte (Wirtschaft und Umwelt/ Wirtschaft und Lebensmittel/ Wirtschaft und Gesundheit) gewählt haben, können nur nach dem neuen Recht den Schwerpunkt wählen. Darunter fällt auch, wer mit dem Schwerpunktstudium schon angefangen hat, aber den Schwerpunkt noch nicht offiziell gewählt hat.2.
Diejenigen, die den Schwerpunkt schon gewählt haben, haben bis zum 30.08.2024 einen Anspruch darauf, eine Klausur nach alten Recht zu erhalten. Sie können aber mit Erklärung gegen dem PA ins neue Recht wechseln.3.
Die Vorlesungen, die nur für die alten Schwerpunkte wichtig waren (Öffentliches Wirtschaftsrecht I/ Öffentliches Wirtschaftsrecht II/ Regulierungsrecht, insbesondere TK-Recht/ Praktische Fallbeispiele) müssen ab dem WS 2020/2021 nicht mehr angeboten werden. Die bisherigen Vorlesungen Öffentliches Wirtschaftsrecht I und II werden durch die Neuregelung in der Vorlesung „Grundlagen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts“ zusammengeführt.
- InhalteEinklappen
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Zum Schwerpunktstudium gehören gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 SPO folgende Veranstaltungen:
Studierenden des neuen Schwerpunktes müssen nun die Veranstaltungen hören:
- Europarecht II (voraussichtlich SoSe)
- Grundlagen des öffentlichen Wirtschaftsrechts (voraussichtlich WS)
- Vertiefung Verwaltungsrecht (voraussichtlich SoSe)
Weiter müssen sie zwei Wahlsegmente von den vier angebotenen Segmenten hören. Jedes Segment besteht aus zwei Vorlesungen (jeweils Reihenfolge WS – SoSe):
a) Lebensmittelrecht I und II,
b) Umweltrecht I und II,
c) Gesundheitsrecht und Sozialrecht oder
d) Energierecht und MedienrechtFakultativ:
Deutsches und Europäisches Kartellrecht (Competition Law); Umweltstrafrecht, Fachplanungsrecht, International Environmental Law, Umweltrecht III (Stoffrecht), Lauterkeits- und markenrechtliche Bezüge des Lebensmittelrechts. - VerlaufEinklappen
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Umweltrecht I - i. d. R. verblockt zum Ende des WS – angeboten durch Prof. Dr. Ulrich Hösch
Umweltrecht II - i. d. R. verblockt zum Anfang des SoSe angeboten durch Prof. Dr. Eva Lohse oder Prof. Dr. Heinrich Wolff
Fakultativ – aber zu empfehlen:
Übung im Umweltrecht – SoSe.
Die Veranstaltungen werden gleichzeitig angeboten für das Zustastudium Umweltrecht für die Studierenden der Fakultäten II und III.
- Gestellte Schwerpunktklausuren im alten Schwerpunktbereich Wirtschaft und Umwelt (nur Sachverhalte)Einklappen
- AnsprechpartnerEinklappen
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Für den Schwerpunktbereich
Lehrstuhl Öffentliches Recht I – Prof. Dr. Stephan Rixen
Für das Wahlsegment Umweltrecht – Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff
Lehrstuhl Öffentliches Recht VII – Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff